Frage & antwort
Was berufstätigen Eltern jetzt zusteht
Berufstätige Eltern müssen jetzt für die Betreuung ihrer Kinder nicht Urlaub nehmen.
1 Der Schulunterricht fällt wegen Corona bis Ostern aus, Eltern sollen ihre Kinder möglichst zu Hause behalten. Haben berufstätige Eltern einen Rechtsanspruch, bezahlt daheim zu bleiben, wenn sich sonst niemand um ihr Kind kümmert, das definitiv noch Betreuung braucht?
„Unsere Botschaft lautet, dass