Besondere Lage, spezielles Recht

Das Epidemiegesetz gibt dem Staat im Ernstfall weitreichende Rechte.

Das österreichische Epidemiegesetz, das seine Wurzeln in der Monarchie hat und aus dem Jahr 1950 datiert, regelt das behördliche Vorgehen, wenn es in gesundheitlichen Belangen im Land hart auf hart kommt: Prinzipiell herrscht Meldepflicht für Verdachtsfälle, Erkrankungen oder gar Todesfälle. Gesundh


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