Akten sind der Abteilung zu übergeben
Kärnten: Landesamtsdirektor Platzer schildert die rechtliche Situation.
Bestimmungen zur Aufbewahrung von Akten aus Regierungssekretariaten bei einem Regierungswechsel ergeben sich nach Angaben des Kärntner Landesamtsdirektors Dieter Platzer aus der Kanzleiordnung, dem Landesarchivgesetz und der Geschäftsordnung der Landesregierung. Demgemäß seien im Falle eines Referat