200.000-Euro-Grenze
Gesamtspendengrenze von 200.000 Euro pro Partei im Wahlkampf sowie Pflicht zur Berichtslegung innerhalb von drei Monaten nach jeder Nationalrats- und Europawahl. Pro Spender Obergrenze von 10.000 Euro, Einrechnung der Ausgaben der Personen-Komitees. Kein RH-Prüfrecht.