INTERVIEW
„Freude hatte man keine mit solchen Prozessen“
Rechtshistoriker Martin Polaschek zur Verfolgung von Nazi-Verbrechern.
War Österreich bei der Verfolgung von Kriegs- und anderen Nazi-Verbrechern zu nachlässig, Herr Professor?
Martin Polaschek: Bis 1955 waren Volksgerichte zuständig, da braucht sich Österreich bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen nicht verstecken. Doch notwendige Informationen waren in der Besatzung