INTERVIEW

„Freude hatte man keine mit solchen Prozessen“

Rechtshistoriker Martin Polaschek zur Verfolgung von Nazi-Verbrechern.

War Österreich bei der Verfolgung von Kriegs- und anderen Nazi-Verbrechern zu nachlässig, Herr Professor?

Martin Polaschek: Bis 1955 waren Volksgerichte zuständig, da braucht sich Österreich bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen nicht verstecken. Doch notwendige Informationen waren in der Besatzung


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