Für die Kassen wird alles anders werden
Künftig soll es nur fünf statt 21 Träger geben.
Die neun Gebietskrankenkassen sollen in eine einzige österreichweite Kasse (ÖKK) aufgehen. Eine einzige Pensionsversicherung soll künftig für die Abwicklung aller Pensionsansprüche zuständig sein, „Privilegien“ einzelner Berufsgruppen sollen damit fallen. Die AUVA muss bis 2018 Reformerfolge vorweis