Drei Parteien antragsberechtigt

Egal wer aus dem Trio SPÖ, ÖVP und FPÖ nicht der nächsten Regierung angehört, wird alleine U-Ausschüsse einsetzen lassen können. Denn dafür sind dank Minderheitenrecht nur 46 Abgeordnete nötig. Diese Hürde nehmen ÖVP (62), SPÖ (52) und FPÖ (51).

Bisher war ein Zusammenschluss von mindestens zwei Oppo


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