Startschuss für Kostenausgleich

Ab heute können gemeinnützige Sportstättenbetreiber Anträge auf einen Energiekostenausgleich stellen. Bis 10. März dürfen jene Betreiber, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und Rechnung bestreiten, um finanzielle Hilfe für die erste Förderperiode (2. Halbjahr 2022) ersuchen. 15 Millionen Euro

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