Die Qual der Wahl
1. Juli: Die Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofes heben die Bundespräsidentenwahl vom Mai auf und ordnen eine Wiederholung an. Der Grund: (mögliche) Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. APA
1. Juli: Die Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofes heben die Bundespräsidentenwahl vom Mai auf und ordnen eine Wiederholung an. Der Grund: (mögliche) Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. APA