Förderung für erste Arbeitskraft
Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bietet das Land gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine gezielte Förderung an: Wer erstmals eine Arbeitskraft einstellt, kann bis Ende 2025 einen einmaligen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten beantragen. Ziel ist es, den Schritt vom Solo-Betrieb zum Kleinunternehmen