Förderung für erste Arbeitskraft

Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bietet das Land gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine gezielte Förderung an: Wer erstmals eine Arbeitskraft einstellt, kann bis Ende 2025 einen einmaligen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten beantragen. Ziel ist es, den Schritt vom Solo-Betrieb zum Kleinunternehmen

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