Darf ein Staat die Grund- und Freiheitsrechte beschränken?
Die Freizügigkeit muss eingeschränkt werden, um sie à la longue gewährleisten zu können, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Aber weder dürfe mit Kanonen auf Spatzen noch mit Pfeil und Bogen auf Panzer geschossen werden. Von Bernd-Christian Funk
Grund- und Freiheitsrechte werden durch Verfassungsrecht, Unionsrecht und Völkerrecht garantiert. Sie schützen vor Eingriffen des Staates und sie verpflichten den Staat, ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Aus dem Zusammentreffen von Eingriffsbeschränkungen und Schutzpflichten ergibt sich, dass der S