Das Standortentwicklungsgesetz verfehlt seinen Zweck, denn durchgeboxte Genehmigungen halten nicht. Schnellere Verfahren wären durch vollständige Unternehmensunterlagen und mehr Personal zu erreichen.
Ist die Verfahrensdauer an sich schon ein Qualitätskriterium? Nur bedingt. Das zeigt auch die aktuelle Diskussion um das Standortentwicklungsgesetz, das den intendierten Zweck letztlich völlig verfehlt. Denn bei der Frage nach einer notwendigen Verfahrensbeschleunigung handelt es sich nicht um eine