Es genügt, türkisches Recht bei uns durchzusetzen

Peter Pilz, Grüne: Im Ausland und in Auslandsvertretungen darf keine Wahlpropaganda betrieben werden.“ Am 13. März 2008 hat Erdoğan das als Gesetz 5749 beschließen lassen. Seitdem wird es europaweit von einer Partei missachtet: von Erdoğans AKP.

Nach türkischem Recht sind die AKP-Wahlveranstaltungen


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