Es genügt, türkisches Recht bei uns durchzusetzen
Peter Pilz, Grüne: Im Ausland und in Auslandsvertretungen darf keine Wahlpropaganda betrieben werden.“ Am 13. März 2008 hat Erdoğan das als Gesetz 5749 beschließen lassen. Seitdem wird es europaweit von einer Partei missachtet: von Erdoğans AKP.
Nach türkischem Recht sind die AKP-Wahlveranstaltungen