Weil Beschuldigter bei Diversion-Aufhebung nicht gehört wurde.

Anwalt will Höchstgericht anrufen

Weil Beschuldigter bei Diversion-Aufhebung nicht gehört wurde.

ÖVP-Klubchef August Wöginger soll ab 11. Februar erneut wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht. In der Causa um Freunderlwirtschaft bei der Besetzung eines Chefpostens im Finanzamt Braunau hatte dieser am Landesgericht (LG) Linz

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