Weil Beschuldigter bei Diversion-Aufhebung nicht gehört wurde.
Anwalt will Höchstgericht anrufen
Weil Beschuldigter bei Diversion-Aufhebung nicht gehört wurde.
ÖVP-Klubchef August Wöginger soll ab 11. Februar erneut wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht. In der Causa um Freunderlwirtschaft bei der Besetzung eines Chefpostens im Finanzamt Braunau hatte dieser am Landesgericht (LG) Linz