Verpflichtender Geschlechtseintrag ist nicht zulässig.
Nur „Mann“ oder „Frau“ reicht nicht
Verpflichtender Geschlechtseintrag ist nicht zulässig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Transperson das Recht eingeräumt, ihren Geschlechtseintrag aus dem Personenstandsregister streichen zu lassen. Transpersonen komme, das berichtete die „Presse“, nämlich der gleiche Schutz zu wie In