Verpflichtender Geschlechtseintrag ist nicht zulässig.

Nur „Mann“ oder „Frau“ reicht nicht

Verpflichtender Geschlechtseintrag ist nicht zulässig.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Transperson das Recht eingeräumt, ihren Geschlechtseintrag aus dem Personenstandsregister streichen zu lassen. Transpersonen komme, das berichtete die „Presse“, nämlich der gleiche Schutz zu wie In

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.