Der Ex-Finanzminister sitzt seine Strafe daheim ab. Dafür gibt es strenge Auflagen.

Justiz-Vorgabe: kein „mediales Aufsehen“

Der Ex-Finanzminister sitzt seine Strafe daheim ab. Dafür gibt es strenge Auflagen.

Just an seinem 57. Geburtstag durfte Karl-Heinz Grasser die Justizanstalt Innsbruck verlassen. Der einstige Finanzminister, der im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren unbedingter Haft

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