Der Ex-Finanzminister sitzt seine Strafe daheim ab. Dafür gibt es strenge Auflagen.
Justiz-Vorgabe: kein „mediales Aufsehen“
Der Ex-Finanzminister sitzt seine Strafe daheim ab. Dafür gibt es strenge Auflagen.
Just an seinem 57. Geburtstag durfte Karl-Heinz Grasser die Justizanstalt Innsbruck verlassen. Der einstige Finanzminister, der im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren unbedingter Haft