Eigener Straftatbestand für Femizide

Italien etablierte einen eigenen Straftatbestand für Femizide – also die vorsätzliche Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Der neue Artikel im Strafgesetzbuch, der nun beschlossen wurde, führt eine Kategorie von Tötungsdelikten „aufgrund der Merkmale des Opfers“ ein, wie es hei

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