Gesetz muss korrigiert werden

Ab Jänner soll das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe nur mehr in Ausnahmefällen durch geringfügigen Zuverdienst aufgestockt werden dürfen. Allerdings müssen die Koalitionsparteien das neue Gesetz jetzt korrigieren: Dieses hätte nämlich auch den geringfügigen Zuverdienst bei einer Schulungste

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