Amtsgeheimnis ist bald Geschichte

Nach langem Ringen tritt am 1. September das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es ersetzt das Amtsgeheimnis, das nach 100 Jahren in der Verfassung weichen muss. Neu sind eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und die „proaktive“ Veröffentlichung

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