Nachweispflicht für Flüchtlinge

Ab dem 1. September müssen in privaten Unterkünften untergebrachte Flüchtlinge in Niederösterreich ihren Aufenthalt einmal monatlich nachweisen. Geschehen muss das persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde, kündigte Landesrat Martin Antauer (FPÖ) gestern an. Erfolgt der Nachweis nicht, werden sä

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.