Der Verfassungsgerichtshof erinnert, wieder einmal, an das Recht auf Protest.
Stören ist erlaubt – sogar bei Gabalier
Der Verfassungsgerichtshof erinnert, wieder einmal, an das Recht auf Protest.
Passieren kann immer etwas. Das dachte sich im März 2024 auch die Bezirkshauptmannschaft Landeck, als der in und um Österreich herum weltbekannte „Volks-Rock‘n‘Roller“ Andreas Gabalier im nicht minder renommierten Part