Keine Abschiebung

Österreich hat doch keinen syrischen Staatsbürger am Montag abgeschoben. Die Rückführung des verurteilten Straftäters scheiterte laut Innenministerium wegen des geschlossenen Luftraums über Syrien. Die betroffene Person bleibt in Schubhaft. Sobald eine Abschiebung möglich ist, soll diese vorgenomme

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