Urteil des Höchstgerichts nicht vor Herbst

Gesunde Frauen dürfen ihre Eizellen in Österreich nicht für eine spätere Befruchtung einfrieren lassen. Mit der Frage, ob dieses Verbot des „Social Egg Freezings“ verfassungswidrig ist, hat sich am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt. Die Antragstellerin argumentiert mit dem Recht

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