Geringfügige Beschäftigung wird künftig nur mehr für Langzeitarbeitslose möglich.

Kein Zuverdienst mehr für Arbeitslose

Geringfügige Beschäftigung wird künftig nur mehr für Langzeitarbeitslose möglich.

Der zweite Tag der Regierungsklausur stand im Zeichen des Arbeitsmarkts. Zwar präsentiert sich dieser im Angesicht von zehn Quartalen hintereinander ohne Wirtschaftswachstum als „erstaunlich stabil“, wie Arbeitsmin

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