Grünes Licht vom Höchstgericht

Bei Wohnungsvermietungen zahlt seit 1. Juli 2023 der Auftraggeber die Maklergebühr. Diese im Maklergesetz verankerte Regelung, das sogenannte „Bestellerprinzip“, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun als „verfassungskonform“ bestätigt. Der Besitzer eines Wiener Zinshauses war dagegen vorgegange

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