DÖW unterliegt FPÖ
Das Handelsgericht Wien wies die Unterlassungsklage des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands ab, nachdem die FPÖ es als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnete.
Das Handelsgericht Wien wies die Unterlassungsklage des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands ab, nachdem die FPÖ es als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnete.