nach eugh-urteil
Afghaninnen: Österreich bleibt bei Einzelfallprüfungen
Bei Asylanträgen genügt laut dem EuGH, nur Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen.
Die österreichischen Behörden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallprüfungen bei Asylanträgen von Afghaninnen festhalten. Dies teilte ein Sprecher von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)