nach eugh-urteil

Afghaninnen: Österreich bleibt bei Einzelfallprüfungen

Bei Asylanträgen genügt laut dem EuGH, nur Staats­angehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen.

Die österreichischen Behörden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallprüfungen bei Asylanträgen von Afghaninnen festhalten. Dies teilte ein Sprecher von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.