Verdachtsfall AfD
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf dieAfDnach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter als Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies eine Berufungsklage derAfDgegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln zurück. Die AfDkündigte den Gang in die nächste Instanz an.