Verdachtsfall AfD

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf dieAfDnach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter als Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies eine Berufungsklage derAfDgegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln zurück. Die AfDkündigte den Gang in die nächste Instanz an.

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.