Wer vor Gericht freigesprochen wird, erhält Kostenersatz für die eigene Verteidigung.
Bis zu 60.000 Euro für einen Freispruch
Wer vor Gericht freigesprochen wird, erhält Kostenersatz für die eigene Verteidigung.
Die Regierung hat sich auf eine deutliche Erhöhung des Kostenersatzes für jene geeinigt, die in einem Strafverfahren freigesprochen werden und die Verteidigungsausgaben berappen mussten. Für 2024 wurden dafür 7