VfGH erleichtert Schulbesuch

Die Zustimmung des Schulerhalters (meist Gemeinden) für die freiwillige Absolvierung eines 11. oder 12. Schuljahrs von Schülern mit Behinderung ist nicht verfassungswidrig, entschied der VfGH. Jedoch dürfe der Besuch „nur mit nachvollziehbarer Begründung abgelehnt werden“, der reine Hinweis auf Pla

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