Freiwillige Verpflichtung möglich

Der Medizinrechtler Karl Stöger (Uni Wien) hält eine „freiwillige Verpflichtung“ von Medizinstudenten etwa über eine Landarztquote in einem Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer grundsätzlich für möglich. Allerdings müssten bestimmte Grenzen eingehalten werden – so dürfen etwa nur so viele Plätze

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