Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
Ab 1. Februar können all jene Personen Entschädigung beantragen, die bis 2002 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt wurden. Die Höhe der Zahlung variiert zwischen 500 und 3000 Euro, je nachdem, ob die Ermittlungen eingestellt wurden oder eine Verurteilung erfolgte.