Kaiserenkel scheitert am Verfassungsgerichtshof

VfGH: „Von“-Verbot ist verfassungskonform. Tragen von Adelstiteln ist weiterhin verboten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Kaiserenkel Karl Habsburg-Lothringen abgelehnt. Das Verbot von Adelsnamen – also des „von“ – im Adelsaufhebungsgesetz 1919 verstößt nicht gegen die Verfassung, heißt es in dem Erkenntnis.

Der Kaiserenkel wurde 2018 wegen seiner Homepage karlvon


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