Wahl: Geringes Interesse der Auslandsösterreicher

Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger dürfen den hiesigen Nationalrat mitwählen. Sie müssen sich jedoch darum kümmern, in der Wähler-Evidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde zu stehen. Zeit für den Antrag haben sie nicht mehr lang, nämlich nur bis 8. August. Das Interesse der Auslandsös


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