Verstoß gegen EU
Österreich muss sich vor dem EU-Gerichtshof verantworten, weil die Zulassung von Lokführern nicht vom Ministerium, sondern einer ausgelagerten Einheit geregelt wird.
Österreich muss sich vor dem EU-Gerichtshof verantworten, weil die Zulassung von Lokführern nicht vom Ministerium, sondern einer ausgelagerten Einheit geregelt wird.