Dubliner Vertrag

Die Urfassung des Dubliner Übereinkommens stammt aus dem Jahr 1990, später wurde sie durch Dublin II und Dublin III (2013) ersetzt.

Der Vertrag regelt unter anderem, welcher EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.

Kernaussage: Jenes Land, das ein Asylwerber als erstes betrit


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