Dubliner Vertrag
Die Urfassung des Dubliner Übereinkommens stammt aus dem Jahr 1990, später wurde sie durch Dublin II und Dublin III (2013) ersetzt.
Der Vertrag regelt unter anderem, welcher EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Kernaussage: Jenes Land, das ein Asylwerber als erstes betrit