Klage abgewiesen

Die FPÖ ist mit ihrer Schadenersatzklage zum Bundespräsidenten-Wahlmarathon 2016 in erster Instanz gescheitert. Das Zivil-Landesgericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz – weil die vom Verfassungsgerichtshof als verletzt erachteten Rechtsvorschriften nicht dem Schutz des Vermögens von Wahlwerb


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