Klage abgewiesen
Die FPÖ ist mit ihrer Schadenersatzklage zum Bundespräsidenten-Wahlmarathon 2016 in erster Instanz gescheitert. Das Zivil-Landesgericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz – weil die vom Verfassungsgerichtshof als verletzt erachteten Rechtsvorschriften nicht dem Schutz des Vermögens von Wahlwerb