Eine Regelung für alle Länder

4 Im Ministerrat wurde ein bundesweit einheitliches Gesetz zur Mindestsicherung beschlossen. Bezieher dieser Sozialleistung, die nicht genug verdienen oder nicht genügend Versicherungsleistungen beziehen, um sich selbst zu erhalten, sollen künftig in jedem Bundesland maximal 863 Euro im Monat bekomm


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