Ausnahme für NGOs im Strafgesetz bleibt

Nach Protesten in der Begutachtung verzichtet das Justizministerium auf eine umstrittene Änderung der Terror-Bestimmungen: Taten, die „auf Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse“ ausgerichtet sind, gelten weiter jedenfalls nicht als terroristische Straft


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