Ausnahme für NGOs im Strafgesetz bleibt
Nach Protesten in der Begutachtung verzichtet das Justizministerium auf eine umstrittene Änderung der Terror-Bestimmungen: Taten, die „auf Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse“ ausgerichtet sind, gelten weiter jedenfalls nicht als terroristische Straft