Die Wahlwiederholung

Bei der Bundespräsidentenstichwahl am 22. Mai 2016 wurden in 14 Bezirken die Regeln nicht eingehalten. Zu der Erkenntnis kam der Verfassungsgerichtshof und ordnete die Wiederholung der Stichwahl an. Die Rechtswidrigkeiten betrafen insgesamt 77.926 Briefwahlstimmen in Innsbruck-Land, Südoststeiermark


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