Die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist für die Rechtsdurchsetzung von Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung zuständig – vorrangig in der Arbeitswelt. Die Anwaltschaft bearbeitet nicht strafrechtlich relevante Fälle und funktioniert daher auch nicht wie ein Gericht. Betroffene müssen