Flüchtlinge: Zielland nicht selbst auswählen

Österreich darf laut EuGH Flüchtlinge nach Kroatien rückführen. Schlappe für Ungarn und Slowakei.

EU-Staaten dürfen sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären. Ansonsten ist aber auch bei ungewöhnlich hohen Zuwanderungszahlen der Einreisestaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied. Gleichzeitig hielt der EuGH an d


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