Der Kompromisstext

Landesverfassung neu:

Artikel 5 Die deutsche Sprache ist die Landessprache sowie Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich einge- räumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten.

Artikel 7c Das Land Kärnten bekennt sich gemäß Artikel 8 Abs. 2 der


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