Verfassungsgericht kippt Kostengrenze

Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlkampfkostengrenze für Landtags- und Gemeinderatswahlen aufgehoben. Das Sieben-Millionen-Euro-Limit gilt damit nur noch für Bundeswahlen sowie für die Länder Kärnten und Salzburg, die eigene Regelungen beschlossen haben. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer v


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