Zur Prävention eine Fußfessel

Wer in Österreich rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, kann seine Strafe seit 2010 unter Umständen in einem elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Die Überwachung erfolgt mittels Fußfessel. War diese bisher also ein reines Instrument des Strafvollzugs (also nur für die Zeit nac


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