Beschlagnahme von Autos doch erlaubt

Laut Verfassungsgerichtshof ist die Beschlagnahme von Raser-Autos verfassungskonform, auch wenn diese geleast sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Eine Ausnahme, etwa für Leasingfahrzeuge, ist aber

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