Beschlagnahme von Autos doch erlaubt
Laut Verfassungsgerichtshof ist die Beschlagnahme von Raser-Autos verfassungskonform, auch wenn diese geleast sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Eine Ausnahme, etwa für Leasingfahrzeuge, ist aber