„Perspektivengespräch“ vor Schulabbruch

Gespräch soll ab der neunten Schulstufe verpflichtend sein. Bei Minderjährigen müssen auch Erziehungsberechtigte daran teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein „Perspektivengespräch“ mit mindes­tens

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