Atmen und Schlafen in Mietwohnung erlaubt

Durchschlafen gehört auch in Neubauwohnungen zur gewöhnlichen Nutzung. apa/fohringer
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil festgehalten, dass Mieter in ihren Wohnungen atmen und durchschlafen dürfen.
Von Moritz Moser
moritz.moser@neue.at
Manchmal stellen Gerichte Dinge fest, die man eigentlich für selbstverständlich halten könnte. „Atmen, von Stoßlüften nicht unterbrochenes nächtliches mehrstündiges Durchschlafen, Duschen und Baden, Kochen, Waschen, Trocknen der Wäsche der Wohnungsbewohner, das Ve