Strafregister-Kritik
In der Kinder- und Jugendarbeit tätige Einrichtungen und Vereine können seit 2014 bei Jobbewerbern auf eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zurückgreifen. Doch länger zurückliegende Straftaten scheinen oft nicht auf, kritisierten betroffene Vereine.