Ehefrau erstochen
Ein 57-Jähriger, der im September in Schwechat seine Frau erstochen hatte, wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach Ansicht des Geschworenengerichts war er nicht zurechnungsfähig.
Ein 57-Jähriger, der im September in Schwechat seine Frau erstochen hatte, wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach Ansicht des Geschworenengerichts war er nicht zurechnungsfähig.